Der Stechhelm im bürgerlichen Wappen 

Abschließend folgen noch einige Ausführungen zum Stechhelm . Der Stechhelm, ein ausgesprochener Turnierhelm, erscheint gegen Ende des 14. Jahrhunderts. In der Heraldik der deutschsprachigen Länder und Skandinaviens wird er den Bürgerwappen (siehe Sonderseite) zugestanden. Viele Bürger und Bauern führten auch nur den Wappenschild. Außerhalb des Deutschen Reichs entwickelten sich andere, jeweils von der politischen Grundeinstellung oder Verfassung des Landes beeinflusste Gebräuche. So war z.B. die Wahl eines Helmes für das eigene Wappen für den Schweizer Bürger hauptsächlich eine ästhetische Frage, während dem bürgerlichen Wappen unter der französischen Monarchie überhaupt kein Helm zugestanden wurde. 

Seit Mitte des 15. Jahrhunderts verwendeten die Staatskanzleien des römisch-deutschen Kaisers grundsätzlich den Stechhelm für bürgerliche Wappen. Der erfahrene Heraldiker weiß jedoch, dass viele bürgerliche Familien sich im Norden Deutschlands und in den Niederlanden wenig darum gekümmert haben. In der belgischen Heraldik ist der Stechhelm so gut wie unbekannt. Dieser Helm, ursprünglich im Turnier wirklich getragen, wurde durch den Bügelhelm (siehe als Beispiel Wappen der Freiherren von Münchhausen) vielfach aus den Adelswappen verdrängt. Einige Adelsgeschlechter zogen es aber schon damals vor, Stechhelme zu verwenden, weil diese älter, also im konservativen Sinne wertvoller sind. 

Für einige Zeit wurde durch Heraldiker die Verwendung des Bügelhelms auch bei neu angenommenen bürgerlichen Familienwappen befürwortet. In der Diskussion wurde eigentlich zu Recht  argumentiert, dass durch die Umwälzungen im Deutschen Reich nach dem 1. Weltkrieg die Reste der bis dahin noch bestehenden Vorrechte des Adelsstandes abgeschafft worden seien. Der im Kolbenturnier verwendete Bügelhelm mit Helmkrone und Halskleinod war früher jedoch in den von den Kaisern oder den Hofpfalzgrafen ausgestellten Wappenbriefen bzw. Adelsbriefen dem Adel und Personen, welche dem Adel gleichgestellt angesehen wurde, vorbehalten worden. Es kann heute dahingestellt bleiben, über die damalige Berechtigung solcher Differenzierungen zu streiten. Genauso kann man vielleicht geteilter Meinung sein, ob es überhaupt einen Sinn hat, ein Wappen für seine Familie neu zu entwerfen und anzunehmen. Wegen der historischen Zubilligung des Stechhelms für Bürgerliche werden jedenfalls heute durch die deutschen heraldischen Vereine (fast einheitlich) bürgerliche Wappen grundsätzlich nur mit dem älteren Stechhelm und ohne Halskleinod in die Wappenrollen eingetragen. Lediglich bei der Eintragung von altüberlieferten Wappen sind Ausnahmen möglich. Hier ist jedoch der Nachweis zu fordern, dass die Familie den Bügelhelm bereits vor 1806 unbeanstandet z.B. auf Grabsteinen geführt hat.   

  

 


 Die Bedeutung des Halskleinods 

Besonders jüngere Heraldiker verkennen oft, dass es in der Wappenkunst und im Wappenrecht heraldische Grundsätze sowie in der heraldischen Literatur auch herrschend vertretene Meinungen gibt. Wer als seriöser Heraldiker neue Wege beschreiten möchte, der hat dies kenntlich zu machen und natürlich auch zu begründen. 



Viele Heraldiker raten bei der Darstellung bürgerlicher Wappen grundsätzlich von der Verwendung eines sog. Halskleinods ab. 

  

Meinungen über das sog. Halskleinod in der heraldischen Literatur 

Die Münze am Helmhals deutet die Zugehörigkeit zu einer Turniergesellschaft an und gehört nicht an den Helm eines Bürgerwappens, da Bürger nicht turnierfähig waren. 

Um den Helmhals werden zuweilen Münzen gehängt; sie deuten an, dass das Geschlecht einer Turniergesellschaft angehörte. Da nur Adlige an Turnieren teilnehmen durften, gehören sie eigentlich nicht an Bürger-wappen.

Zum adeligen Turnierhelm Bügelhelm wurde seit dem 15. Jahrhundert vielfach ein Halskleinod, d.h. eine an einer Kette um den Hals des Bügelhelmes hängende Schaumünze, geführt. Dabei handelt es sich wahrscheinlich seinem Ursprung nach um ein Abzeichen der Turniergesellschaften, das von den Turniervögten um den Hals getragen wurde. Das Halskleinod braucht bei der Blasonierung nicht besonders aufgeführt zu werden, seine Darstellung bleibt dem Geschmack des Wappenzeichners überlassen.

Halskleinod  lat. Monile  ein um den Wappenhelm an einem Band oder einer Kette hängendes Medaillon. Anfangs war das Halskleinod ein Abzeichen oder Wappen einer adligen Turniergesellschaft, das zu tragen nur deren Mitglieder berechtigt waren, Später verlor es seine Bedeutung und wurde  im Verlauf der  Zeit an  fast  jedem Wappen als Verzierung angebracht.

Bügelhelme aus dem 15. Jahrhundert tragen vielfach um das Halsstück an einer Kette oder einem Band eine Medaille oder einen rosettenförmigen Anhänger, das sogenannte Halskleinod. Als ursprüngliches Abzeichen von Turniergesellschaften oder Rittervereinigungen, auch als persönliches Ehrenzeichen, sollte es den adeligen Helmen vorbehalten bleiben oder nur dann erscheinen, wenn ein urkundlicher Nachweis vorliegt. Das Halskleinod ist kein wesentlicher Bestandteil des Helmes, häufig nur ein Schmuckstück, dem Sieger vom Besiegten im Turnier überlassen

In der Heraldik pflegt der Turnierhelm mit einer Goldmünze an einer goldenen Kette verziert zu sein. Dies wird Monile genannt, hat keine besondere heraldische Bedeutung und wird deshalb auch nicht blasoniert.

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